Grieder Bauteile AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 
   Home     Online Shop     Frako     Katalog
 
 




 
Grieder Elektronik Bauteile AG

Verkaufs- und Lieferbedingungen (Ausgabe April 2009)
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Beratungsleistungen sowie Ratschläge oder Empfehlungen erfolgen, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, stets unverbindlich. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur dann, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1. Angebote und Vertragsabschluss
Übermittelte Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Diagramme, Zeichnungen und Angaben über Masse und Gewichte sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, durch technische Fortschritt bedingte Änderungen an den von uns angebotenen Erzeugnissen vorzunehmen, ohne dass der Besteller hieraus Rechte herleiten könnte. Beigefügte Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata, Kostenvoranschläge usw. bleiben unser Eigentum.

2. Der Vertrag
gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen. Die aufgeführten Spezifikationen sind verbindlich, wenn nicht innert 5 Arbeitstagen nach Versand der Auftragsbestätigung ein Gegenbericht erfolgt.

3. Preise Die Preise verstehen sich netto und, soweit nichts anderes vorgemerkt, in Schweizer Franken. Sie gelten ab unseren Lagern, innerhalb der Schweiz inkl. MWST bei Grieder Elektronik Bauteile AG. Im Preis nicht inbegriffen sind: Verpackungs- und Versandkosten, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme.

3.1
Erhöhen sich im Laufe der Bestellungsabwicklung die Beschaffungskosten (Preisaufschlag bei Lieferanten, Zollerhöhungen, Erhöhung der Transportkosten, Währungsschwankungen von über zwei Prozent und ähnliches), so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

3.2
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware unsere Preise allgemein anheben oder ermässigen, so gilt, wenn nicht anders vereinbart, der am Liefertag gültige Preis.

3.3
Wird die Ware aufgrund von Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden (Sonderfertigungen) hergestellt und geliefert und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter und von einer etwaigen Rechtsverteidigung freizustellen.

3.4
Technische Änderungen durch den Hersteller sind möglich und können ohne Vorankündigung eingeführt werden.

4. Versand
Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Ansonsten erfolgen unsere Lieferungen verpackt per Post, Frachtgut oder Camion, wobei wir uns die Wahl der Versandart vorbehalten. Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Kurier werden in jedem Fall gesondert verrechnet.

5. Der Transport
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung und der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

6. Die Versicherung
gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer. Auf Wunsch wird sie von uns im Namen und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.

7. Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es wird insbesondere keine Verantwortung übernommen die durch unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Fabrikationsausschuss, Streik, Transportverzögerungen oder andere unverschuldete Begebenheiten, entstehen. Sofern die bestellte Ware infolge derartiger unverschuldeter Ereignisse überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden kann, so erwachsen dem Käufer gegenüber der Grieder Elektronik Bauteile AG keinerlei Ansprüche und kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller alle erforderlichen Angaben betreffend Spezifikationen des Auftrags seinerseits fristgerecht erfüllt.

7.1
Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

8. Teillieferungen
sind zulässig. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.

8.1
Die Beanstandung von Teillieferungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

8.2
Die Angaben der Lieferfirma über Gewicht und Mass der Ware und Verpackung sind unverbindlich.

9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind netto ohne Abzüge innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung an den bezeichneten Zahlungsort zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Teillieferungen hat die Zahlung nach Massgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen für jede einzelne Lieferung zu erfolgen.

9.1
Die Grieder Elektronik Bauteile AG kann die Annahme und Ausführung von Aufträgen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig machen.

9.2
Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der zum Zeitpunkt der Schuld gültigen Kreditzinsen unserer Bank. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Zahlungen auch erst später fällig werdender Forderungen sofort zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese nicht geleistet, so sind wir zur Zurückhaltung unserer Lieferung berechtigt, ohne dass der Käufer vor seinen Pflichten befreit wird.

9.3
Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

9.4
Wir haben das sofortige Wegnahmerecht der Vorbehaltsware, falls der Käufer seine Zahlungen einstellt oder überschuldet ist.

9.5
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Ware.

9.6
Der Kunde tritt seine Forderungen aus Weiterveräusserungen der Vorbehaltswerte im voraus sicherheitshalber an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde auf Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware tritt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

9.7
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Sissach/Schweiz.

10. Reklamationen (Mängelrügen)
Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns innerhalb von spätestens 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bekanntzugeben. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Wird die gelieferte Ware unsachgemäss behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche. Das Rügerecht erlischt in jedem Falle 6 Monate nach Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern, bzw. nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren.

10.1
Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind anzunehmen und dem betreffenden Transporteur zwecks Tatbestandsaufnahme sofort schriftlich anzumelden (Kopie an uns).

11. Haftung
Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere jene auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es werden insofern keine Kosten für De- oder Wiedermontage oder für irgendwelche anderen Folgeschäden von uns übernommen.

11.1
Jede die Gewährleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung insbesondere diejenigen für sogenannte Mangelfolgeschäden und indirekte Schäden ist gegenüber dem Käufer ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden.

12. Auftragsannulierung
Bestätigte Aufträge können nur dann widerrufen werden, wenn unser Einverständnis vorliegt und der Kunde die Annullationskosten von 20% des Kaufpreises übernimmt. Werden Teile von Aufträgen annulliert, so wird dem Besteller zudem die sich aus der bezogenen Mindermenge ergebende Preisdifferenz belastet, mindestens CHF 50.-. Rückgaben gelieferter Waren werden nach unserem Ermessen ausschliesslich dann akzeptiert, wenn sie noch neuwertig und noch in der Originalverpackung sind und wenn ausserdem die Rückgabe vorher mit uns schriftlich vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen bei absolut neuwertigen Standardwaren maximal 80% des berechneten Kaufpreises gutzuschreiben. Wenig gebräuchliche Artikel, die auf Bestellung angefertigt, bezw. bei einem unserer Lieferanten bestellt worden sind, können auch wenn sie im Katalog figurieren, nicht zurückgenommen werden. Die Entscheidung darüber liegt ausschliesslich bei uns.

13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung solcher Ware ist dem Käufer untersagt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern. Der Käufer tritt uns schon jetzt die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräusserung sicherungshalber ab, ohne Notwendigkeit einer besonderen Erklärung. Der Käufer ist verpflichtet, uns alle zur Einziehung der Forderung notwendigen Unterlagen auf erstes Verlangen hin zuzustellen.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Sissach/Schweiz.

15. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so werden die Bedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt.

 
 
Impressum  |  Downloads    
 
© Copyright 2006 - 2016 by Grieder Elektronik Bauteile AG